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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Marketingleistungen


§ 1 Geltungsbereich


(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Einzelunternehmer Marius Jost, Tsar Asen l-vi No. 54 – Ap. 7, 9002 Varna, Bulgarien, Telefonnummer: +359 88 53 53 647, E-Mail-Adresse: info@jostm.com, im Folgenden „Anbieter“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Kunde“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Gegenstand des Auftrages kann sowohl das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) als auch das Erreichen eines bestimmten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden oder der Kunde das Werk abgenommen hat. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsbeschreibung


(1) Der Anbieter erbringt für seine Kunden vielfältige Marketingleistungen, darunter insbesondere die folgenden Tätigkeiten:

a. Suchmaschinenoptimierung (SEO): Der Anbieter optimiert Webseiten und Inhalte für eine bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen, etwa durch Keyword-Recherche und -Strategie, On-Page- und technische Optimierung, Content-Konzeption sowie laufende Erfolgskontrolle.

b. Optimierung für KI-gestützte Suche (Generative Engine Optimization): Der Anbieter optimiert Inhalte und deren strukturierte Auszeichnung im Hinblick auf die Sichtbarkeit in KI-gestützten Such- und Antwortsystemen, etwa in KI-Übersichten und chatbasierten Suchdiensten.

c. Messung, Tracking und Attribution: Der Anbieter konzipiert und betreibt Mess- und Tracking-Lösungen zur Erfassung und Auswertung von Marketing- und Website-Daten, unter anderem die Einrichtung von Tracking-Systemen, die Definition von Kennzahlen (KPIs), die Attribution von Conversions über verschiedene Kanäle hinweg – einschließlich Zugriffen aus KI-gestützten Suchdiensten – sowie das Reporting.

d. Erstellen von Content: Der Anbieter erstellt Content, etwa in Form von Texten, Bildern, Grafiken und Tönen, zur Unterstützung der Marketingziele des Kunden.

e. Erstellen und Pflegen von Webseiten: Der Anbieter entwickelt und pflegt Webseiten nach den Bedürfnissen des Kunden, etwa Design, Programmierung, Content-Erstellung und technische Wartung.

f. Beratung zur Marketingstrategie: Der Anbieter entwickelt Marketingstrategien auf Basis einer Analyse der Marktbedingungen und der Ziele des Kunden.

g. Schaltung bezahlter Werbeanzeigen: Der Anbieter gestaltet, platziert und verwaltet bezahlte Werbeanzeigen auf verschiedenen Online-Plattformen und überwacht deren Leistung, etwa anhand von KPIs und ROI.

h. Veröffentlichung von Inhalten auf Social Media: Der Anbieter erstellt, veröffentlicht und verwaltet Inhalte auf den Social-Media-Profilen des Kunden.

i. Videoproduktion und Bewegtbild: Der Anbieter erstellt Video- und Bewegtbildinhalte, einschließlich Konzeption, Produktion und Postproduktion.

j. Erstellen von Printmedien: Der Anbieter konzipiert und gestaltet Printprodukte, etwa Flyer, Broschüren, Roll-ups und sonstige Werbemittel.

k. sonstige Marketing- und Kommunikationsleistungen nach gesonderter Vereinbarung.

Der Auftrag wird grundsätzlich allen Mitarbeitern des Anbieters erteilt, soweit nicht ausdrücklich bei Vertragsschluss anderes vereinbart wird. Jedes Mitglied des Unternehmens des Anbieters ist insoweit berechtigt, die Bearbeitung zu übernehmen. Zur Bearbeitung können auch freie Mitarbeiter sowie fachkundige Dritte herangezogen werden. Der Anbieter bleibt dabei stets Vertragspartner des Kunden.

(2) Der Kunde stellt dem Anbieter alle notwendigen Materialien, einschließlich lizenzierten Contents wie Stockphotos, Stockmusik, Grafiken, Videos, Logos und Schriften zur Verfügung oder sorgt dafür, dass diese rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

(3) Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte und Lizenzen an den bereitgestellten Materialien verfügt. Dies umfasst insbesondere den Nutzungszweck, den geografischen und zeitlichen Umfang, die jeweilige Nutzungsart (z. B. Website, Social Media, bezahlte Werbeanzeigen, Print) sowie etwaige Pflichten zur Urheberbenennung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtekette der vom Kunden bereitgestellten Materialien zu prüfen und übernimmt hierfür keine Gewähr.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Materialien oder Vorgaben resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat. Der Anbieter wird den Kunden über eine Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren und ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse abgeben.

(5) Leistungen werden über einen längeren Zeitraum erbracht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Einzelprojekte enden mit der Abnahme durch den Kunden.

(6) Die genauen Inhalte und der Umfang der Leistungen werden im jeweiligen Einzelvertrag oder im Zuge der regelmäßigen Kommunikation und Auftragsbestätigung festgelegt.

§ 3 Vertragsabschluss


(1) Kunden können Leistungen per E-Mail, per Messanger App, über das Kontaktformular auf der Webseite des Anbieters, telefonisch oder persönlich anfragen.

(2) Der Anbieter erstellt auf die Anfrage hin ein individuelles Angebot für den Kunden.

(3) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, z. B. per E-Mail, schriftlich, mündlich oder durch sonstige ausdrückliche Bestätigung. Eine Bestätigung per Videocall ist ebenfalls zulässig und kann als aufgezeichnete Datei gespeichert werden.

(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, einen Dienst- oder Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung der Dienst- oder Werkleistung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 4 Inhalt und Durchführung


(1) Der Anbieter erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann bei Dienstleistungen nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

(2) Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, hat der Kunde die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung mitteilt und der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen wesentliche Mängel in Textform rügt. Der Anbieter weist den Kunden bei der Mitteilung der Fertigstellung ausdrücklich darauf hin, dass sein Schweigen als Abnahme gilt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, sobald der Kunde die Leistung produktiv nutzt, veröffentlicht, in Betrieb nimmt oder Dritten zur Nutzung überlässt.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienst- oder Werkleistung vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente, Daten und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell für den Kunden erstellt.

(4) Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Anbieters als auch sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienst- oder Werkleistung zu machen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung oder Werkleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung oder Werkleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an Inhalt oder Ablauf der Dienstleistung oder Werkleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(7) Der Anbieter muss die Dienstleistung oder Werkleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, die Durchführung der Dienstleistung oder Werkleistung an Dritte abzugeben.

(8) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

(9) Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden


(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- und Werkleistungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Unterlagen und gegebenenfalls Zugangsberechtigungen.

(2) Sollte es erforderlich sein, dass bestimmte Vorarbeiten durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt werden, hat der Kunde diese rechtzeitig und ordnungsgemäß abzuschließen, sodass die Arbeiten des Anbieters ohne Verzögerungen durchgeführt werden können. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über den Abschluss solcher Vorarbeiten.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. In solchen Fällen behält sich der Anbieter das Recht vor, zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerungen oder den Mehraufwand entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(4) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erbringung der Leistungen behindern oder verzögern könnten. Dies gilt insbesondere für unvorhersehbare Ereignisse oder Änderungen in der Arbeitsumgebung.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verhindert dies die Durchführung der Leistungen, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, ihm vom Anbieter zur Prüfung oder Freigabe überlassene Entwürfe, Konzepte, Wireframes, Designs, Texte, Anzeigen, Webseitenentwürfe, Strategiepapiere, Freigabelinks oder sonstige Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen.

Beanstandungen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gelten die betreffenden Arbeitsergebnisse als freigegeben.

(7) Kommt der Kunde einer erforderlichen Mitwirkungshandlung trotz Aufforderung nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen entsprechend. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht auszusetzen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand ist vom Kunden gesondert zu vergüten.

§ 6 Zahlung


(1) Eine Zahlung ist gegenüber dem Anbieter nach Abschluss der Dienstleistung oder Abnahme der erbrachten Leistungen mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Kunden zu tätigen.

(2) Es gilt eine Zahlungsfrist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(3) Laufende Leistungen werden je nach Vereinbarung monatlich berechnet.

(4) Bei einmalig zu erbringenden Leistungen kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden.

(5) Alle Preise im Angebot des Anbieters werden Unternehmern gegenüber als Nettopreise angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(6) Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Anbieter vor, regelmäßig zu erbringenden Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Kunden verliert.

(7) Der Anbieter behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.

§ 7 Laufzeit und Kündigung


(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des §7 sind darauf nicht anwendbar.

(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(4) Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.

(5) Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit.

(6) Kündigungen können schriftlich, in elektronischer Form gemäß § 126a BGB oder in Textform gemäß § 126b BGB abgegeben werden.

(7) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen.



§ 8 Schutzrechte


(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Designs, Websites, Texten, Quellcode, Plugins und sonstigen Arbeitsergebnissen.

(2) Der Anbieter behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Anbieters dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.

(3) Die geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

§ 9 Einsatz künstlicher Intelligenz


(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, insbesondere zur Erstellung oder Bearbeitung von Texten, Bildern, Grafiken, Audioinhalten, Videos, Konzepten oder sonstigen Arbeitsergebnissen.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte sachliche, technische oder rechtliche Fehler enthalten können. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit KI-generierter Inhalte. Die abschließende Prüfung und Freigabe sämtlicher Inhalte vor deren Veröffentlichung oder Nutzung obliegt dem Kunden.

(3) Mit der Freigabe, Abnahme oder Veröffentlichung der bereitgestellten Inhalte übernimmt der Kunde die Verantwortung für deren weitere Nutzung.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass rein KI-generierte Inhalte nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig keinen urheberrechtlichen Schutz genießen können. Der Anbieter übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass an rein KI-generierten Inhalten ausschließliche Schutzrechte bestehen oder durchgesetzt werden können.

(5) Soweit der Kunde eigene KI-generierte Inhalte, Daten oder Vorgaben bereitstellt oder deren Verwendung verlangt, gelten die Freistellungsregelungen gemäß § 2 Abs. 3 entsprechend.

§ 10 Haftung


(1) Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird.

(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(4) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(5) Der Anbieter nutzt externe Hosting-, Domain-, Plugin-, Software- und Zahlungsdienstleister. Die Bedingungen dieser Drittanbieter sind zu beachten und gelten ergänzend. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder sonstige Störungen, die durch Drittanbieter verursacht werden.

(6) Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

(7) Im Falle von Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(8) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

(9) Offensichtliche oder für den Kunden erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis oder Erkennbarkeit, in Textform anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, sind Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(10) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln entfallen, soweit Leistungen nachträglich durch den Kunden selbst oder durch Dritte verändert, erweitert oder sonst bearbeitet wurden und hierdurch die Feststellung oder Beseitigung eines Mangels erschwert oder unmöglich wird. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass die Änderungen für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich waren.

(11) Der Kunde hat dem Anbieter vor einer Selbstvornahme oder der Beauftragung Dritter zur Mangelbeseitigung eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung des gerügten Mangels sowie zur Nacherfüllung einzuräumen. Erfolgt eine Selbstvornahme oder Fremdbeauftragung ohne vorherige Fristsetzung, sind hierdurch entstandene Kosten nicht erstattungsfähig, soweit der Anbieter zur Nacherfüllung bereit und in der Lage gewesen wäre.

§ 11 Vertraulichkeit


(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden; b) der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben und löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Datenschutz


(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2) Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

(3) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: https://jostm.com/datenschutz/

§ 13 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.